Allgemeine Geschäftsbedingungen - Inhouse
1. Vertragsgegenstand
Bestandteil dieses Vertrages (Angebot, Offerte), ist die mit dem Vertragspartner (Auftraggeber) vereinbarte Inhouse Schulung der Firma Swiss Cleanroom Concept GmbH (Auftragnehmer) zu einem spezifischen Thema zum ausgemachten Termin.
2. Leistungen des Auftragnehmers
Zur Erfüllung der in Punkt 1 genannten Aufgaben wird der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:
- Schulung der Mitarbeiter gemäss der entsprechenden Offerte
- Eine Schulungsunterlage pro Mitarbeiter
- Ein Zertifikat pro Mitarbeiter
- Online-Prüfung auf Wunsch des Auftraggebers
3. Vergütung
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung für die Inhouse Schulung eine Vergütung in Höhe des offerierten Preises. Die Vergütung ist 30 Tage nach der Rechnungsstellung fällig.
4. Zeit und Ort der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer führt die Inhouse Schulung am mit dem Auftraggeber vereinbarten Ort durch. Der Auftraggeber sorgt für eine den Anforderungen einer Schulung angepassten Lokalität. Sollte der Termin von einer der Vertragsparteien nicht erfüllt werden können, wird ein zeitnaher Ersatztermin festgelegt, unter Berücksichtigung Punkt 6. Vertragsdauer / Kündigung.
5. Schweigepflicht, Datenschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt. Es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Schweigepflicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm anvertrauten Inhouse Schulungsunterlagen nicht an Dritte weiterzugeben und nur für den internen Gebrauch zu verwenden.
6. Vertragsdauer / Kündigung
Der Vertrag wird mit Buchung der Inhouse Schulung wirksam und endet nach der Leistungserbringung. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Schulungstermin ohne Kostenfolgen möglich. Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor dem Schulungstermin wird eine Bearbeitungspauschale von 50% des offerierten Preises fällig. Bei späterer Abmeldung ist – unabhängig vom Verhinderungsgrund – die ganze Schulungsgebühr geschuldet.
7. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Rheinfelden