Allgemeine Geschäftsbedingungen - Event Aussteller
1. Veranstalter
Swiss Cleanroom Concept GmbH
Im Eggacker 11
CH-4312 Magden
Ansprechpartnerin
Beatrice Tappenbeck
Tel.: 079 595 96 49
E-Mail: bt@swisscleanroomconcept.ch
2. Veranstaltungsort
Haus der Wirtschaft
Hardstrasse 1
CH – 4133 Pratteln
Telefon: +41 61 927 64 55
3. Öffnungszeiten
15.30 – 21.00 Uhr (Aussteller können ab 14.00 Uhr aufbauen)
4. Anmeldung als Aussteller
Zur Teilnahme am Swiss Cleanroom Community Event ist eine Buchung erforderlich über die Internetseite
https://www.swisscleanroomcommunity.ch/de/scc-community/events/anmeldung-als-aussteller
Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an den Veranstalter. Mit der Buchung werden die AGB für Eventaussteller und die Informationen für Aussteller verbindlich vom Anmeldenden anerkannt. Er haftet dafür, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen diese Vorgaben einhalten. Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt schriftlich per Mail. Mit der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Beschränkung der Ausstellungsgegenstände sowie eine Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen.
5. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Die Ausstellungsgebühr ist ohne Abzug 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Stornierungen sind schriftlich gegenüber Swiss Cleanroom Concept GmbH zu erklären. Bei einer Stornierung der Teilnahme berechnen wir folgende Bearbeitungsgebühr:
- 50% bis 3 Monate vor dem Event
- 100% ab 3 Monaten vor dem Event
Der Veranstalter behält sich vor, bei einer nicht ausreichenden Zahl an Buchungen, die Veranstaltung abzusagen. Bei einer Absage der Veranstaltung seitens des Veranstalters, wird die bereits gezahlte Ausstellungsgebühr in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche können hieraus gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden. Muss der Veranstalter auf Grund Eintritts höherer Gewalt (Pandemie, Epidemie und behördlicher Anordnungen) und dadurch die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist, eine Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.
5.1 Zusätzliche Kosten
Im Standpreis sind nicht enthalten:
- eigener Auf- und Abbau
- Einlagerung und Transport
- personelle Unterstützung
- zusätzliche Stromanschlüsse
- zusätzliche Standausstattung
6. Standzuteilung / Standplatz
Die Wahl des Standes erfolgt bei Buchung online durch den Aussteller und ist nur veränderbar, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Der Veranstalter darf auch noch nachträglich Änderungen des Standes vornehmen und hierbei insbesondere die Ausstellungsfläche des Ausstellers nach Lage, Art, Maße und Größe ändern, wenn dies zur Erreichung der Veranstaltungsziele, aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund der Einhaltung der öffentlichen Ordnung erforderlich ist. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Pro Ausstellerstand ist nur die angemeldet Firma (SCC-Partner) zugelassen.
6.1. Hallenplan
Der Hallenplan ist jederzeit online einsehbar.
6.2. Auf- und Abbauzeiten
Aufbau: am Tag des Events ab 14.00 Uhr
Abbau: am Tag des Events ab 21.00 Uhr
6.3 Gestaltung und Aufbau des Standes
Jedem Aussteller steht ein Tisch mit den Massen 160cm x 80cm zur Verfügung. Es können eigene Tischtücher und kleinere Exponate mitgebracht und ein Roll-up hinter dem Tisch aufstellt werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Stände der anderen Aussteller nicht durch die eigenen Werbeflächen beeinträchtigt werden. Für grössere Exponate nehmen Sie bitte vorher mit der Veranstaltungsleitung Kontakt auf. Für alle verwendeten Materialien sind die gesetzlichen Auflagen für die Brandschutzordnung zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann verlangen, dass Gegenstände entfernt werden, die gegen das Ausstellerreglement verstoßen, sich als belästigend, gefährdend oder sonst wie ungeeignet erweisen oder nachweislich gegen gewerbliche Schutzrechte (z.B. Plagiate) verstoßen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so erfolgt die Entfernung des Gegenstandes durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers.
6.4 Benutzungsordnung
Die Haus- und Benutzungsordnung für den Messeraum ist vom Aussteller einzuhalten. Der Aussteller ist verpflichtet, auf die anderen Veranstaltungsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Für alle mit der Durchführung der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden störenden Einflüsse - wie Werbung im Außenbereich des Ausstellungstandes, standüberschreitende Lärmbelästigung, visuelle Präsentationen oder ähnliche störende Einflüsse - ist der Veranstalter berechtigt, wirksam einzuschreiten.
6.5 Standbetreuung
Der Aussteller ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Dauer der Messe und der Öffnungszeiten sein Stand ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt ist.
6.6 Standreinigung
Der Stand ist in sauberem Zustand zu hinterlassen.
6.7 Müllentsorgung / Verpackungsmaterial
Für die Entsorgung seines Abfalls ist der Aussteller selbst verantwortlich.
7. Gastronomische Versorgung
Die gastronomische Versorgung innerhalb des Swiss Cleanroom Community Events obliegt allein dem Veranstalter.
8. Werbung und Presse
Werbung aller Art ist innerhalb der vom Aussteller angemieteten Standfläche nur für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihm hergestellten oder vertriebenen Produkte und/oder Dienstleistungen erlaubt. Die Verwendung von Geräten oder Einrichtungen, durch die optisch und/oder akustisch eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Für Werbemaßnahmen außerhalb des Standes ist die Genehmigung des Veranstalters erforderlich. Dem Veranstalter steht das Recht zu, für die Öffentlichkeitsarbeit der Veranstaltung Dokumentationsmaterial zu fertigen und zu veröffentlichen. Dieses Recht gilt für alle Medien wie z.B. Print, Online, Funk und Fernsehen.
9. Referate
Firmen erhalten am Event die Möglichkeit, Ihre Produkte und Dienstleistungen während eines Referates zu präsentieren. Das Hauptreferat dauert 20 Minuten, die 8 Kurzreferate jeweils 10 Minuten. Die Referatstitel und Themen werden von Swiss Cleanroom GmbH freigegeben. Es ist weder erlaubt, Themen, die in Konkurrenz zum Angebot der Swiss Cleanroom GmbH stehen zu behandeln, noch andere Seminare oder Events zu bewerben. Zwischen 2 Referaten einer Firma, muss mindestens 1 Event liegen.
10. Kündigung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, sofern vom Aussteller eine unerlaubte Untervermietung oder eine Weitergabe der Standfläche an Dritte erfolgt. In einem solchen Falle hat der Aussteller die volle Ausstellungsgebühr zu bezahlen.
11. Haftung
Für etwaige Sach- und Personenschäden haftet der Veranstalter nur dann, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Die Haftung des Veranstalters für Schäden an Messe- und Ausstellungsgut sowie Standausstattung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
12. Mündliche Vereinbarungen
Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter.
13. Ausstelleransprüche, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Veranstaltung. Alle Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Rheinfelden.
14. Veranstaltungsleiter
Der Veranstaltungsleiter übt das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus. Der Veranstaltungsleiter hat für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Sicherheits-vorschriften zu sorgen. Der Veranstaltungsleiter ist insbesondere auch befugt, die Veranstaltung aufzulösen. Den Anordnungen des Veranstaltungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstaltungsleiter ist über besondere Vorkommnisse, welche die Sicherheit der Veranstaltung beeinträchtigen können, umgehend zu unterrichten.
15. Besucher
Besucher melden sich online über die Website an. Der Eintritt für Besucher ist kostenlos. Inbegriffen sind der Eintritt, Verpflegung und der Zugang zu den Referaten.